Verkehrswertermittlung
Verkehrswert gem. § 194 Baugesetzbuch:
Zitat: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre".
Wie ermittelt sich der Verkehrswert nach ImmoWertV:
Zur Verkehrswertermittlung werden i. d .R. das Vergleichswert-, Sachwert- und/oder Ertragswertverfahren herangezogen. Die Wahl des Ermittlungsverfahrens richtet sich nach dem zu bewertenden Objekt.
Bei Gewerbeimmobilien kommt in der Regel das Ertragswertverfahren, das sogenannte Investorenmodelle (Residualwertverfahren) oder auch die Discounted Cashflow-Methode (DCF) - auch Barwertmethode genannt – zum Tragen.
Üblicherweise werden ein oder mehrere Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes herangezogen. Die Gewichtung der einzelnen Verfahrensergebnisse richten sich nach der Verlässlich-/Genauigkeit der Eingangsdaten, die zur Ermittlung verwendet wurden.
Grundsätzlich wird der Verkehrswert durch die Vergleichswertmethode ermittelt. Im weiteren Sinne sind sowohl das Sachwert- als auch das Ertragswertverfahren Vergleichswertmethoden, da die zur Bewertung benötigten Werte (z.B. Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktoren, etc.) aus Kaufpreisen der jeweiligen Immobilienart durch den Gutachterausschuss des jeweiligen Bundeslandes abgeleitet werden.
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Herr Dipl.-Ing. Günther Glüsenkamp ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken der Ingenieurkammer Niedersachsen.