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Sachverständige

Gutachten

  • Erarbeitung von Sanierungskonzepten nach Bauteil- und Gebäudebeanspruchungen infolge Brand, Explosion, Havarie,
  • Klärung von gerichtlich anhängigen Problemstellungen
  • Gutachten für Versicherungsschäden
  • Klärung von privatwirtschaftlichen Problemstellungen (z.B. Baustatik, Baukonstruktionen, Schäden an Gebäuden)

Beweissicherung

Die Beweissicherung ist die vorsorgliche Beweiserhebung, wenn der Verlust des Beweismittels droht. Sie dient dem Nachweis von Schäden, die durch Baumaßnahmen an Gebäuden, Bauwerken, Leitungen und Verkehrsflächen verursacht werden können. Ursachen hierfür können auch benachbarte Baumaßnahmen, Erschütterungen, Grundwasserabsenkungen o. ä. sein.

Sinn der Beweissicherung ist es, vor Beginn von Baumaßnahmen den Bauzustand zu erfassen, Zwischenstände festzuhalten und nach Abschluss der Bauarbeiten eventuelle Schadensbilder ursachenorientiert zu dokumentieren und ggf. Ansprüche geltend zu machen.


Zu unserem Leistungsumfang gehören hier

  • die Terminierung der Besichtigung
  • der Ortstermin
  • das Anfertigen von Bild- und Textdokumentation
  • die Nachbesichtigung nach Beendigung einer Baumaßnahme


Überwiegend werden wir von Wohnungsbaugesellschaften, der öffentlichen Hand und Gasleistungsgesellschaften mit Beweissicherungen beauftragt.

Schäden an Gebäuden / Baukonstruktion / Ertüchtigung von Bauwerken / Brandschäden

Die Begutachtung von durch Brand, Sturm, Havarie oder Explosion entstandenen Schäden an Gebäuden, Lagerhallen, etc. dient in erster Linie zur Feststellung des wirtschaftlichen Schadens durch Inaugenscheinnahme des geschädigten Bauwerks, der Analyse, Wertung und Festlegung des Schädigungsindexes, Ermittlung der Wiederherstellungskosten bzw. der Kostenermittlung des Gesamtschadens mit eventueller Einschaltung und Koordinierung externer Fachberater.

Ggf. werden Aussagen zur Resttragfähigkeit der Gebäudestruktur erarbeitet und das Sanierungskonzept bzw. die Ertüchtigungsmethoden darauf abgestimmt.

Folgende Fachgebiete gehören zu unserem Leistungsumfang

  1. Bauphysik
    Verhalten der Baustoffe und -teile bei Einwirkung von Temperatur und Feuchtigkeit, Schall, Erschütterungen usw.

  2. Bauchemie
    Chemie der Baustoffe

  3. Baukonstruktion
    Kenntnis der im Bau verwendeten Konstruktionen und deren Verhalten, insbesondere die Beurteilung von Schäden bei diesen Konstruktionen

  4. Baustatik
    Kenntnis der Baustatik im Hinblick auf die Beurteilung von Bauschäden

  5. Grundbau, Bodenmechanik, Geologie
    Kenntnisse im Grundbau, in Bodenmechanik und Geologie. Beurteilung von Schäden aus Setzungen und mangelhafter Gründung mit Einbeziehung geologischer Fachgutachten

  6. Baubetrieb und Maschinenkunde
    Kenntnis der auf den Baustellen verwendeten Baumaschinen im Hinblick auf Einsatz, Wirkungsweise, Leistung und Kosten

  7. Ausschreibungs- und Vertragswesen
    Eingehende Kenntnisse der VOB; Erfahrungen in Kalkulation und Kenntnis von Baupreisen und Arbeitsaufwand für Bauleistungen sowie im Ansatz der "Wertminderung" bei Bauschäden

  8. DIN-Normen, Regelwerke
    Kenntnis der einschlägigen DIN-Normen und Regelwerke

Verkehrswertermittlung

Verkehrswert gem. § 194 Baugesetzbuch:

Zitat: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre".


Wie ermittelt sich der Verkehrswert nach ImmoWertV:

Zur Verkehrswertermittlung werden i. d .R. das Vergleichswert-, Sachwert- und/oder Ertragswertverfahren herangezogen. Die Wahl des Ermittlungsverfahrens richtet sich nach dem zu bewertenden Objekt.

Bei Gewerbeimmobilien kommt in der Regel das Ertragswertverfahren, das sogenannte Investorenmodelle (Residualwertverfahren) oder auch die Discounted Cashflow-Methode (DCF) - auch Barwertmethode genannt – zum Tragen.

Üblicherweise werden ein oder mehrere Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes herangezogen. Die Gewichtung der einzelnen Verfahrensergebnisse richten sich nach der Verlässlich-/Genauigkeit der Eingangsdaten, die zur Ermittlung verwendet wurden.

Grundsätzlich wird der Verkehrswert durch die Vergleichswertmethode ermittelt. Im weiteren Sinne sind sowohl das Sachwert- als auch das Ertragswertverfahren Vergleichswertmethoden, da die zur Bewertung benötigten Werte (z.B. Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktoren, etc.) aus Kaufpreisen der jeweiligen Immobilienart durch den Gutachterausschuss des jeweiligen Bundeslandes abgeleitet werden.


Folgende Bewertungen bieten wir Ihnen an:

  • Industrie & Gewerbeimmobilien
  • Portfoliobewertung
  • Due Dilligence
  • Wohnimmobilien
  • Gewerbemiet-, Miet- und Pachtwertgutachten
  • Besondere Rechte + Belastungen in der Verkehrswertermittlung (Erbbaurecht, Baulasten, etc.)
  • Bodenwertgutachten (Rohbauland, Bauerwartungsland, Bauland)
  • Gehölze + Gartenanlagen


Herr Dipl.-Ing. Günther Glüsenkamp ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken der Ingenieurkammer Niedersachsen.